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   VG Ansbach, 24.09.2019 - AN 18 V 19.50750   

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https://dejure.org/2019,33256
VG Ansbach, 24.09.2019 - AN 18 V 19.50750 (https://dejure.org/2019,33256)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.09.2019 - AN 18 V 19.50750 (https://dejure.org/2019,33256)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. September 2019 - AN 18 V 19.50750 (https://dejure.org/2019,33256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123, § 155 Abs. 4, § 172
    Verfahrenskosten bei Rücknahme des Antrags auf Vollstreckung

  • rewis.io

    Verfahrenskosten bei Rücknahme des Antrags auf Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Freiburg, 24.04.2014 - A 4 K 807/14

    Zur Frage der Frist für die Stellung eines Vollstreckungsantrages für die

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2019 - AN 18 V 19.50750
    Auch in Vollstreckungsverfahren nach den §§ 167 ff. VwGO sind die allgemeinen Grundsätze des Urteils- bzw. Beschlussverfahrens anzuwenden, z. B. hinsichtlich der Rücknahme eines Vollstreckungsauftrages, der Erledigung der Hauptsache und der Kostenentscheidung (vgl. hierzu: OVG Saarl, B.v. 20.5.1984 - 2 W 355/84 - juris; VG Freiburg (Breisgau), B.v. 24.4.2014 - A 4 K 807/14 - juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; VG Ansbach, B.v. 4. Juli 2011 - AN 15 V 11.00986 mit weiteren Nachweisen; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 167 Rn. 3).

    Dahinstehen kann, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vollstreckungsantrages und damit auch für die Frage, ob der Vollstreckungsantrag verfrüht gestellt wurde, derjenige der Antragstellung ist (so VG Freiburg (Breisgau), B.v. 24.4.2014 - A 4 K 807/14, juris Rn. 6 ff.) oder ob es der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Sache bzw. der des Eintritts des erledigenden Ereignisses ist (so VG Freiburg (Breisgau), B.v. 7.6.2017 - A 7 K 2879/17 - juris Rn. 5 ff.), denn bereits im Zeitpunkt der Antragstellung war der Antrag, wie bereits ausgeführt, nicht verfrüht.

  • VG Freiburg, 07.06.2017 - A 7 K 2879/17

    Vollstreckungsandrohung nach § 172 VwGO - Erledigung durch Erfüllung der

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2019 - AN 18 V 19.50750
    Dahinstehen kann, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vollstreckungsantrages und damit auch für die Frage, ob der Vollstreckungsantrag verfrüht gestellt wurde, derjenige der Antragstellung ist (so VG Freiburg (Breisgau), B.v. 24.4.2014 - A 4 K 807/14, juris Rn. 6 ff.) oder ob es der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Sache bzw. der des Eintritts des erledigenden Ereignisses ist (so VG Freiburg (Breisgau), B.v. 7.6.2017 - A 7 K 2879/17 - juris Rn. 5 ff.), denn bereits im Zeitpunkt der Antragstellung war der Antrag, wie bereits ausgeführt, nicht verfrüht.
  • VG Ansbach, 02.07.2019 - AN 18 E 19.50459

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung eines Übernahmegesuchs

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2019 - AN 18 V 19.50750
    Vorliegend hat das Verwaltungsgericht Ansbach die Vollstreckungsschuldnerin mit Beschluss vom 2. Juli 2019 (Az.: AN 18 E 19.50459) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, sich gegenüber dem griechischen Migrationsministerium, Nationales Dublin-Referat, - unter Aufhebung der mit Schreiben vom 28. Dezember 2018 ergangenen Ablehnung des Übernahmeersuchens des griechischen Migrationsministeriums, Nationales Dublin-Referat, vom 14. Dezember 2018 - für die Prüfung der Asylanträge der Vollstreckungsgläubiger zu 1) bis 4) für zuständig zu erklären.
  • OVG Saarland, 20.05.1984 - 2 W 355/84
    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2019 - AN 18 V 19.50750
    Auch in Vollstreckungsverfahren nach den §§ 167 ff. VwGO sind die allgemeinen Grundsätze des Urteils- bzw. Beschlussverfahrens anzuwenden, z. B. hinsichtlich der Rücknahme eines Vollstreckungsauftrages, der Erledigung der Hauptsache und der Kostenentscheidung (vgl. hierzu: OVG Saarl, B.v. 20.5.1984 - 2 W 355/84 - juris; VG Freiburg (Breisgau), B.v. 24.4.2014 - A 4 K 807/14 - juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; VG Ansbach, B.v. 4. Juli 2011 - AN 15 V 11.00986 mit weiteren Nachweisen; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 167 Rn. 3).
  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 17 V 20.50334

    Vollstreckungsrecht: Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Die Vorschrift des § 161 Abs. 2 VwGO ist auch im Vollstreckungsverfahren anwendbar (VG Ansbach, B.v. 24.9.2019 - AN 18 V 19.50750 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Schließlich ist hinsichtlich der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die nicht disponible Vollzugsfrist des § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO von einem Monat ab Zustellung des Beschlusses an den Vollstreckungsgläubiger zu beachten, nach deren Ablauf die einstweilige Anordnung gegenstandslos wird (VG Ansbach, B.v. 24.9.2019 - AN 18 V 19.50750 - juris Rn. 4; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 83 f.).

    Dahinstehen kann hingegen, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vollstreckungsantrages und damit auch für die Frage, ob der Vollstreckungsantrag verfrüht gestellt wurde, derjenige der Antragstellung ist (so VG Freiburg (Breisgau), B.v. 24.4.2014 - A 4 K 807/14, juris Rn. 6 ff.) oder ob es der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Sache bzw. der des Eintritts des erledigenden Ereignisses ist (so VG Freiburg (Breisgau), B.v. 7.6.2017 - A 7 K 2879/17 - juris Rn. 5 ff.), denn bereits im Zeitpunkt der Antragstellung war der Antrag, wie bereits ausgeführt, nicht verfrüht (so VG Ansbach, B.v. 24.9.2019 - AN 18 V 19.50750 - juris Rn. 4).

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